Datenschutz
Für die Schulsozialarbeit gelten die rechtlichen Bestimmungen zum
Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG).
Schweigepflicht
Schulsozialarbeitende haben eine berufliche Schweigepflicht. Die Weitergabe von Informationen und Daten erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten.
Interne Meldepflicht
Bei Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sind die Schulsozialarbeitenden ihrer Stellenleitung gegenüber meldepflichtig. Die Stellenleitung entscheidet das weitere Vorgehen. Die interne Meldepflicht gewährleistet, dass gefährdete Kinder und Jugendliche entsprechenden Schutz erhalten.
Weitervermittlung
Mit dem Einverständnis der Beteiligten vermittelt die Schulsozialarbeit den Zugang zu weiteren Diensten oder Fachstellen.
Dokumentation
Die erbrachten Dienstleistungen der Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden in anonymisierter Form erfasst und jährlich ausgewertet.