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Datenschutz

Für die Schulsozialarbeit gelten die rechtlichen Bestimmungen zum
Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG). 

Schweigepflicht

Schulsozialarbeitende haben eine berufliche Schweigepflicht. Die Weitergabe von Informationen und Daten erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten.

Interne Meldepflicht

Bei Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sind die Schulsozialarbeitenden ihrer Stellenleitung gegenüber meldepflichtig. Die Stellenleitung entscheidet das weitere Vorgehen. Die interne Meldepflicht gewährleistet, dass gefährdete Kinder und Jugendliche entsprechenden Schutz erhalten.

Weitervermittlung

Mit dem Einverständnis der Beteiligten vermittelt die Schulsozialarbeit den Zugang zu weiteren Diensten oder Fachstellen.

Dokumentation

Die erbrachten Dienstleistungen der Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden in anonymisierter Form erfasst und jährlich ausgewertet.

Volksschulen
Schulsozialarbeit SSA
Leimenstrasse 1
4001 Basel
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