Schulsozialarbeit SSA
An allen Sekundarschulen und allen Primarschulen in Basel gibt es ein Büro der Schulsozialarbeit (SSA), das zu bestimmten Zeiten offen steht und auch ohne Anmeldung aufgesucht werden kann. Fachleute der Schulsozialarbeit bieten dort professionelle Beratung an. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen bei sozialen Fragen und Problemen. Die Mitarbeitenden der SSA informieren auch über weitere Unterstützungsangebote und leiten Ratsuchende nötigenfalls weiter an eine für ihr Anliegen geeignete Stelle. Die Schulsozialarbeit ist somit eine besonders niederschwellige Anlaufstelle.
Die Schulsozialarbeit ist ein Dienst der Volksschulen.
Mehr zum Auftrag der Schulsozialarbeit
Für wen?
Schulsozialarbeit ist in erster Linie ein Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche und deren Eltern. Das Ziel ist es, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie in ihre Lebenswelten zu integrieren. Eltern werden im Vertrauen in ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt. Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen erhalten von der Schulsozialarbeit Unterstützung, zum Beispiel beim Erarbeiten von Lösungswegen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern. Die Beratungen bei der SSA unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und sind kostenlos.
Mehr dazu erfahren Sie unter Angebot.
Wie?
Mitarbeitende der Schulsozialarbeit sind in Sozialer Arbeit und systemischer Beratung ausgebildet. Das heisst, sie arbeiten mit den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der Ratsuchenden. Das Handeln von Kindern und Jugendlichen wird im Zusammenhang ihres sozialen Umfelds verstanden. Somit bezieht die Schulsozialarbeit das direkte Lebensumfeld mit ein und ermöglicht so, dort wirksam zu sein. Je nach Alter der Kinder oder Jugendlichen stehen andere Themen und Handlungsweisen im Vordergrund. Auch die Bezogenheit auf die Eltern und die Abhängigkeit von ihnen ändert sich im Laufe der Jugend. Die Schulsozialarbeit trägt diesem Umstand mit stufenadäquaten Konzepten Rechnung.
Gesetzliche Grundlagen
Schulsozialarbeit ist eine Leistung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Deren Zweck und Aufgaben sind in verschiedenen Bundes- und Kantonsgesetzen geregelt und verankert in UN- sowie europäischen Konventionen und im Kodex Sozialer Arbeit.
Aufgaben und Leistungen der Schulsozialarbeit sind in zwei Gesetzen aufgeführt:
Schulgesetz (Paragraph 144 definiert Aufgaben und Leistungen der Schulsozialarbeit)
Kinder- und Jugendgesetz (Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche)