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Wohin entwickeln sich die Basler Schulen?

14.02.2024
Über die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt (KSBS) nehmen die Lehr-, Fach- und Leitungspersonen sowie alle in pädagogischer Funktion an baselstädtischen Schulen tätigen Personen ihr gesetzlich verankertes Anhörungs- und Mitspracherecht wahr. Der vorliegende Jahresbericht vermittelt eine Übersicht über die wichtigsten KSBS-Aktivitäten. Es wird keine Vollständigkeit angestrebt.
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An der Gesamtkonferenz (GeKo) 2022 erklärte der Departementsvorsteher Conradin Cramer die Weiterentwicklung der integrativen Volksschule zur obersten Priorität im Erziehungsdepartement. Dabei wurde der «volle Einbezug» der Lehr- und Fachpersonen über die KSBS angekündigt. In der entsprechenden Arbeitsgruppe (AG) war dann eine einzige Vertretung der Lehrpersonen zur Mitwirkung eingeladen – KSBS-Präsident Simon Rohner übernahm diese Rolle als Sprachrohr von über 3000 an der Volksschule angestellten Lehr- und Fachpersonen. Die Arbeitsgruppe erarbeitete unter Hochdruck Vorschläge für Massnahmen zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der integrativen Schule, welche dann freigegeben wurden. In der Rekordzeit von nur acht Tagen nahmen 33% der Angeschriebenen (alle Lehr-, Fach- und Leitungspersonen der Volksschulen aus dem Bereich Unterricht) an der Befragung teil – aus Sicht der KSBS eine sensationelle Quote, welche die Wichtigkeit und Dringlichkeit von Stabilisierungs- und Entlastungsmassnahmen für die integrative Volksschule ein weiteres Mal nur zu deutlich aufzeigt.

Integrative Schule: Was die Lehr- und Fachpersonen für wirksam halten

Viele der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen erfuhren eine (sehr) hohe Zustimmung und wurden von den Befragten als (sehr) wirksam eingestuft. Darunter fallen beispielsweise die Massnahmen für den Kindergarten (Erhöhung der Förderressourcen, eigener Förderpool), der Ausbau der Ressourcen für die Logopädie, die Einrichtung des Angebots «SpA plus» für besonders betreuungsintensive und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche. Auch wurden die vorgeschlagenen «Lerninseln» als kurzfristige und niederschwellige Interventionsmassnahme begrüsst, auch wenn sie in ihrer Wirksamkeit als weniger hoch eingestuft wurden. Die Verschiebung der Ressourcen im Bereich der Autismusspektrumsstörungen wurde hingegen sehr skeptisch beurteilt – und ist in der Zwischenzeit vom Erziehungsdepartement aufgehoben worden. Die sogenannte «One-Pool»-Lösung (alle Förderressourcen in «einen Topf»), welche die schulische Teilautonomie und die Entscheidungsbefugnisse der Schulleitungen erhöht, wird zwar unterstützt, in ihrer Wirksamkeit aber hinterfragt: Gefordert werden der Einsatz der Ressourcen aufgrund der sonderpädagogischen Expertise vor Ort, der Einbezug externer Fachexpertise, klare Rahmenbedingungen für die Verteilung der Ressourcen sowie gesonderte Sockelbeträge für Logopädie, Psychomotorik und auch Heilpädagogik.

Im aktuellen politischen Kontext besonders hervorzuheben ist, dass die Stärkung von separativen Elementen (Förderklassen bzw. Fördergruppen) eine sehr hohe Zustimmung (78 Prozent) erfuhr, wobei beim Variantenentscheid die Förderklassen (50 Prozent) gegenüber den Fördergruppen (28 Prozent) klar bevorzugt und auch als deutlich wirksamer beurteilt wurden. Aufgrund der Rückmeldungen forderte die KSBS das Erziehungsdepartement dazu auf, für die «Problematik» der sogenannten «primären sozialen Verhaltensauffälligkeiten» spezifische Lösungen anzubieten: Im ED-Vorschlag sind Schülerinnen und Schüler mit primär sozioemotionalen Auffälligkeiten nämlich explizit aus den Förderklassen bzw. -gruppen ausgeschlossen, für sie ist einzig die kurzfristige Interventionsmöglichkeit der Lerninseln vorgesehen.

Wie weiter mit der integrativen Schule?

Neben der grossen Gruppe der direkt betroffenen Lehr- und Fachpersonen haben sich auch andere Interessensgruppen zu den Vorschlägen geäussert. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Konsultationsrückmeldungen hat das Erziehungsdepartement nun einen Ratschlag zuhanden der parlamentarischen Behandlung im Grossen Rat ausgearbeitet. Der grösste Unterschied zur Konsultationsvorlage ist der Verzicht auf Förderklassen zugunsten von Fördergruppen – die aber nur auf der Primarstufe eingeführt werden sollen. Für die Sekundarstufe I soll unabhängig und getrennt vom vorliegenden Massnahmenpaket zeitnah eine Arbeitsgruppe gegründet werden, welche unter Einbezug von Lehrpersonen gezielt Massnahmen für die Sekundarstufe I vorschlägt; dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die Rahmenbedingungen eine gute Voraussetzung für adäquate Anschlusslösungen für die Schülerinnen und Schüler des A-Zugs ermöglichen. Aufgrund dieser (teilweisen) Ausklammerung der Sekundarstufe I sowie mit dem Verzicht auf Förderklassen können die jährlich wiederkehrenden Kosten des Massnahmenpakets gesenkt werden – trotz einzelner zusätzlicher Massnahmen wie beispielsweise der Aufstockung der Ressourcen für Psychomotorik oder für das Zentrum für Frühförderung.

GeKo 2023: Zurück in die Präsenz

Nach einer kurzfristigen Absage (2020) und zwei digitalen Ausgaben in den Folgejahren kehrt die GeKo 2023 als Präsenzveranstaltung in die St. Jakobshalle zurück. Und dies vor einer Rekordzahl von 3223 anwesenden Lehr-, Fach- und Leitungspersonen. Der Departementsvorsteher Conradin Cramer skizziert das vom Erziehungsdepartement erarbeitete Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der integrativen Schule. Im geschäftlichen Teil äussern sich die Lehrpersonen aus dem Fachbereich Gestalten/Kunst zu den geplanten Änderungen der Stundentafel der Sekundarstufe I und sprechen sich deutlich gegen den Abbau der gestalterischen Fächer aus. Dafür erhalten sie von der Gesamtkonferenz grosse Unterstützung. Im Weiterbildungsteil referiert Professor Dr. Joachim Bauer zum Thema «Bewahrung der Lehrkräfte-Gesundheit durch Stärkung der Beziehungskompetenz – Lehren und Lernen aus Sicht der sozialen Neurowissenschaften». Er ist Arzt, Neurowissenschaftler, Sachbuchautor und hat unter anderem das «Lehrkräfte-Coaching nach dem Freiburger Modell» entwickelt.

Schulraum

Durch den Antrag «Schulraum» an der GeKo 2022 wurde 2023 eine Vielzahl von Entwicklungen angestossen und verstärkt, die aus Sicht der KSBS zu einer Verbesserung beitragen und die Lehrpersonen vermehrt einbeziehen. Dazu zählen: die jährliche Strategiesitzung zur Schulraumplanung (ED-Leitungspersonen, KSBS-Vertretungen); die Sichtung einer «Hotspot»-Liste für Kindergärten, Standortkonferenzen können jetzt eine Person in die Nutzungsausschüsse bei Neubauten oder grösseren Umbauten entsenden (ergänzend zu den Schulleitungen); Verfeinerung des Prognosetools zur Schulraumplanung (Einbezug der bisher fehlenden Areal-Entwicklungen); für die Mittelschulen wird neu eine 10-Jahres-Planung vorgenommen; neue umfassende Nutzungsanalyse der aktuellen Raumnutzung durch die Abteilung Raum und Anlagen, welche es auch ermöglichen soll, die Umwidmungen von Schulraum rückgängig zu machen und den definierten Raumstandards wieder gerecht zu werden.

Tagesstrukturen – Stellenbeschriebe, Gesetzesänderungen und Gastrecht

Seit November 2021 existiert die sogenannte Fachkonferenz der Tagesstrukturen (FKTS) für alle Personen, die in schuleigenen Tagesstrukturen angestellt sind. Seit Juni 2023 haben auch die schulexternen Tagesstrukturen die Möglichkeit, an der Fachkonferenz als Gäste ohne Stimmrecht teilzunehmen. Die FKTS ist für das Erziehungsdepartement Ansprechpartnerin, wenn es um Konsultationen oder Sachgeschäfte mit Bezug zu den Tagesstrukturen geht. Neben Konsultationen zu gesetzlichen Veränderungen, welche die zunehmende Bedeutung der Tagesstrukturen im Gesamtsystem Schule akzentuieren (z.B. die Erweiterung der Schulräte um eine Vertretung der Tagesstrukturen), war die Stellungnahme zu den Entwürfen für die neuen Stellenbeschriebe für Mitarbeitende, Fachpersonen, pädagogische Leitungen und Tagesstrukturleitungen von grosser Bedeutung. Auf der KSBS-Homepage wurde ein eigener Reiter für die Tagesstrukturen erstellt; dort finden sich alle wichtigen Informationen sowie Dokumente zu laufenden oder abgeschlossenen Geschäften: https://ks-bs.edubs.ch/tagesstrukturen

Volksschule: Stundentafel Sek I und Jahrespromotion

Im Februar erhält die KSBS die Konsultationsunterlagen betreffend Veränderungen in der Stundentafel der Sekundarschule. Neben der Einführung eines Faches «Medien und Informatik» werden diverse weitere Veränderungen vorgeschlagen, darunter insbesondere die Zusammenlegung der Fächer «Textiles Gestalten» und «Technisches Gestalten» bei gleichzeitiger Stundenreduktion, Abschaffung des Französisch-Obligatoriums und Einführung eines neuen Faches «Individuelle Vertiefung (IV)» im Leistungszug A ab dem 10. Schuljahr sowie Abschaffung des Halbklassen-Unterrichts im Fach «Wirtschaft, Arbeit und Haushalt» im 11. Schuljahr. Die Vorschläge wurden von den Schulleitungen der Sekundarschule zuhanden der Volksschulleitung ausgearbeitet. Vor allem die Veränderungen im Bereich Gestalten stossen auf grosse Ablehnung und führen dazu, dass Lehrpersonen aller Stufen aus dem Bereich Gestalten ihren Widerspruch an der GeKo 2023 öffentlich machen. Weiter ergab die Konsultation, dass die Einführung des Faches «Medien und Informatik» zwar weitgehend gutgeheissen wird, dass aber vor allem die Veränderungen im A-Zug kritisch beurteilt werden: Einerseits wird die Problematik des Erlernens der Fremdsprache Französisch anerkannt, andererseits wird ein daraus abgeleiteter Stundenabbau für Schülerinnen und Schüler des A-Zugs abgelehnt. Auch die Vertiefung in zentralen Fächern (D, M, andere) muss neu und sorgfältiger angegangen werden: Die Schülerinnen und Schüler im A-Zug brauchen nicht weniger Stunden, sondern gezielte Massnahmen. Es braucht also Veränderungen im A-Zug, aber diese müssen zielgerichtet und bedürfnisorientiert sein. Die KSBS verlangte deshalb eine sorgfältige Neuüberarbeitung der Veränderungen in der Stundentafel der Sekundarschule unter Einbezug des professionsspezifischen Wissens der Lehr- und Fachpersonen. Für den Leitenden Ausschuss (LA) stellte der Verlauf dieses Geschäfts ein Beispiel für eine fehlende Partizipation und Kooperation zwischen Lehr- und Fachpersonen sowie den Erziehungsbehörden dar – ein Musterbeispiel dafür, wie Schulentwicklungsprozesse nicht ablaufen sollten.

Bei der Jahrespromotion handelt es sich um ein langjähriges und wichtiges KSBS-Anliegen. Ein Rückblick: Ganz kurzfristig wurden im August 2018 die Promotionsbedingungen für den Übertritt in die verschiedenen Leistungszüge der Sekundarschule verschärft: Neu galten Semesterzeugnisse und eine Verbesserung nach dem ersten Zeugnis war nicht möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten zahlreichen, oft längeren Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern beantragte die KSBS im Dezember 2020, einmalig auf Semesterzeugnisse zu verzichten und stattdessen ein Jahreszeugnis auszustellen. Dieser Antrag wurde vom Leiter Volksschulen abgelehnt. Er signalisierte jedoch die Bereitschaft, «das Thema Jahrespromotion zur Diskussion zu stellen» und schlug der KSBS vor, einen entsprechenden Antrag «mit der notwendigen pädagogischen Begründung» einzugeben. Hintergrund: Die übertriebene Anzahl von Leistungserhebungen pro Schuljahr (bei Semesterzeugnissen) reduziert Schule für Schülerinnen und Schüler auf einen Prüfungs- und Stressmarathon, der die Möglichkeiten von Schule ohne pädagogischen Mehrwert stark einengt. Genaue Zuweisungen in die «richtigen» Leistungszüge der Sekundarschule sind im Schlussjahr der Primarstufe auch ohne diese krasse Zunahme von Leistungsdruck möglich: mit einem Jahreszeugnis – wie in vielen anderen Kantonen der Schweiz auch.

Der Leitende Ausschuss der KSBS (LA) hat daraufhin im August/September 2021 eine breite Befragung durchgeführt. Der daraus entstandene Bericht wurde vom KSBS-Vorstand diskutiert und der Volksschulleitung (VSL) übergeben. Auf der Grundlage dieses Berichts wurde im Erziehungsdepartement eine AG eingesetzt, deren expliziter Auftrag es war, den Umstieg auf ein Jahreszeugnis in der 6. Primarstufe vorzubereiten. In ihrem Bericht beantragt die AG, den von ihr erarbeiteten und im Schlussbericht detailliert geschilderten Umsetzungsvorschlag für die Einführung der Jahrespromotion in der 6. Klasse der Primarschule anzunehmen. Der entsprechende ED-Entscheid steht zurzeit noch aus. Eine Umsetzung wäre frühestens auf Schuljahr 2025/2026 möglich.

Volksschule: Schnittstellen, Spezialangebote, weitere Geschäfte

Schon seit Langem beschäftigt die Schnittstellenthematik. Im Zentrum steht dabei die Frage: Welche Übergänge zwischen den Stufen funktionieren in welcher Hinsicht nicht zufriedenstellend und warum? Eine Häufung von Anfragen in KSBS-Vorstandssitzungen führte dazu, dass die KSBS eine Arbeitsgruppe zum Thema gründete. Gegenwärtig konzentriert sich diese AG auf den Übergang Primar-/Sekundarstufe I aus Sicht der Lehr- und Fachpersonen sowie der Schülerinnen und Schüler. Welche Informationen brauchen Lehr- und Fachpersonen in Anschlussschulen zwingend, um ressourcen- und förderorientiert arbeiten zu können, welche Informationen sollen abgebende Lehrpersonen wie an wen abgeben, welche Informationen sind aus Sicht von Schülerinnen und Schülern zwingend schützenswert (kein niederschwelliger Zugang für die aufnehmenden Lehrpersonen), welche sind für eine gelingende Förderung in der Anschlussschule unabdingbar?

Eine wichtige Veränderung im KSBS-Vorstand war die Aufwertung der Spezialangebote (Primarstufe) zu eigenständigen Schulstandorten: Neu verfügen die drei Standorte (Insel, Theodor, Wasgenring) über je einen eigenen Sitz im KSBS-Vorstand. Weitere wichtige Themen waren das neue Volksschulportal (Nachfolge InfoMentor), die digitale Sicherheit an den Schulen infolge des «eduBS-Hacks», der Antrag auf Wiedereinführung einer Lehrmittelkommission (wurde im Januar vom Erziehungsdepartement abgelehnt), eine Kurzkonsultation zu einer Veränderung beim Check S2 (entgegen der Rückmeldung der Stufenkonferenz Sekundarstufe I wurde eine Reduktion des Durchführungszeitfensters im gesamten Bildungsraum angenommen), die neue Möglichkeit zur Weitergabe von Resultaten aus dem Check P5 an die Sekundarschule sowie die Annahme eines Antrags zur Ausarbeitung von Richtlinien betreffend «Integration von Kindern mit medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bedürfnissen», welcher von Seiten der Volksschulleitung bereits mit einer Handreichung umgesetzt wurde.

Weiterführende und berufsbildende Schulen: Blitz-Konsultation, ZBA, Gymnasial-Reformen

Im Rahmen einer «Blitz-Konsultation» wurde an einer Schulkonferenz einer Anpassung der Beförderungsvoraussetzungen an der Wirtschaftsmittelschule (WMS) zugestimmt. In weiteren Konsultationen wurde der Einführung der Jahrespromotion und weiteren Veränderungen an der Fachmaturitätsschule sowie Veränderungen beim prüfungsfreien Zutritt bei der Berufsmaturität 2 von den jeweils betroffenen Schulen (FMS, AGS, BFS, SfG) zugestimmt. Die Einführung des Checks «Mindsteps Professional 1» (Pilotprojekte an der BFS und der AGS) wird beobachtet.

Sehr erfreulich war, dass am Zentrum für Brückenangebote (ZBA) mehrere Schülerinnen und Schüler die freiwillige Aufnahmeprüfung an weiterführende Schulen bestanden haben. Lange hatten sich die ZBA-Lehrpersonen für die Beibehaltung der Aufnahmeprüfung eingesetzt. Somit erweist sich die Aufnahmeprüfung als wichtiges Puzzlestück für die Durchlässigkeit des Basler Schulsystems. Seit August 2023 sind zudem bisherige Prüfungen einsehbar und können zur Vorbereitung genutzt werden.

Auf gymnasialer Stufe fällt die grosse Anzahl an Veränderungsvorhaben auf, welche sehr viel Zeit und Ressourcen binden. Bei der Einführung neuer Massnahmen spielen dabei häufig sogenannte «Pilotprojekte» eine wichtige Rolle. Die Projekte heissen «Lernen und Prüfen in einer Kultur der Digitalität (LPDK)» (neben einer Vielzahl von Aufträgen zur digitalen Weiterbildung, zu kollegialen Hospitationen etc. insbesondere auch die Vorgabe zur Einführung von «Abschlussprüfungen mit digitalen Anteilen»), Änderungen bei den Prüfungs- und Bewertungsmodalitäten der Matura-Arbeit (Plagiatsproblematik, Umgang mit künstlicher Intelligenz), Einführung von Vergleichsprüfungen zur Überprüfung der sogenannten «basalen fachlichen Kompetenzen zur allgemeinen Studierfähigkeit» (betrifft insbesondere die Fächer Mathematik und Deutsch). Besonders aufwendig waren die Vernehmlassungen im Rahmen des nationalen Grossprojekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)», die nun weitgehend abgeschlossen sind. Nun folgt aber die kantonale Umsetzung der Maturitätsreform: Das Erziehungsdepartement wird bis Juni 2024 entsprechende Vorschläge erarbeiten. Die Lehrpersonen sind dabei via eine sogenannte «Echogruppe» eingebunden: pro Gymnasialstandort eine von ihren Konferenzen mandatierte Lehrperson plus Vertretungen aus KSBS, FSS und VMBS. Im August/September 2024 soll eine Konsultation unter den Gymnasiallehrpersonen stattfinden. Bis Dezember 2024 soll ein Ratschlag zuhanden des Grossen Rates vorliegen.

Weitere Geschäfte – Entlastungen von schulischen Tätigkeiten ausserhalb des Unterrichts

Der Vorstand der KSBS hat über mehrere Sitzungen hinweg das Thema Entlastungen von schulischen Tätigkeiten ausserhalb des Unterrichts diskutiert und sich auch über standortspezifische Unterschiede im Rahmen der Teilautonomie ausgetauscht. Es gilt – neben stufen- und schultypspezifischen Unterschieden –, die verschiedenen Formen der Entlastung zu beachten: Entlastung mittels Lektionen, über finanzielle Pauschalen («Sitzungsgeld»), über Zeitguthaben. Es gibt zentral gesteuerte bzw. geregelte Entlastungen und es gibt standortspezifische Entlastungen (Teilautonomie). Es gibt Tätigkeiten, die unter den Berufsauftrag fallen und nicht entlastet werden (z.B. Arbeit in Fachkonferenzen). Nach einer sorgfältigen Auslegeordnung über die jeweiligen Vor- und Nachteile von Pauschalentschädigungen («Sitzungsgeld») bzw. «Lektionengutschriften» hat der KSBS-Vorstand beschlossen, dass die Entlastung für die Konferenzarbeit auch zukünftig mit Lektionengutschriften erfolgen soll, auch wenn einzelne KoVo-Mitglieder nicht im Lektionenmodell angestellt sind (z. B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen).

Gemeindeschulen Riehen und Bettingen

Wiederholt hat der Leitende Ausschuss sich mit den verantwortlichen Leitungspersonen der Gemeindeschulen und den Konferenzvorständen getroffen. Inhaltlich ging es dabei insbesondere um den Umgang mit den stark wachsenden Schülerinnen- und Schülerzahlen und der damit eng verbundenen Schulraumstrategie, um den Erhalt der Gesundheit im Lehrberuf, die aktuelle Situation im Schwimmunterricht und um die Organisation der Kinderbetreuung am Tag der Gesamtkonferenz der KSBS. Zudem fand wie gewohnt ein regelmässiger Austausch über die pädagogischen Entwicklungsschwerpunkte in den sechs angeschlossenen Kollegien im Sinne eines «Best Practice»-Austausches statt.

Im Namen des Vorstands und des Leitenden Ausschusses der KSBS

Simon Rohner, Präsident KSBS

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