Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit. Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe. In den Kindergarten kommen Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Stichtag ist der der 31. Juli. Kinder, die also bis 31. Juli eines Jahres den vierten Geburtstag gefeiert haben, treten im August in den Kindergarten ein. Wenn Eltern ihr Kind ein Jahr später einschulen möchten, müssen sie einen Rückstellungsantrag stellen.
Die Basisinformationen zur Schulstufe Kindergarten (Ziele, Unterrichtszeiten etc.) finden Sie auf der Webseite der Volksschulen.
Anmeldung
Das Anmeldeformular für den Kindergarten erhalten die Eltern im Dezember des Jahres vor dem Kindergarteneintritt per Post. Die Kinder werden aufgrund ihrer Wohn- oder Tagesbetreuungsadresse in einen nahe gelegenen Quartierskindergarten eingeteilt. Den Zuteilungsbescheid erhalten die Eltern Anfang Juni per Post.
Der Kindergartenbesuch wird mit einem Dokument bestätigt: Die Erziehungsberechtigten erhalten am Ende des zweiten Kindergartenjahrs die Bestätigung des Schulbesuchs ihres Kindes. Kinder, die in einem anderen Kanton wohnen und in Basel einen Tagesbetreuungsplatz haben, können den Kindergarten im Kanton Basel-Stadt besuchen. Sie müssen aber ein Schulgeld bezahlen.
Schnupperbesuche
Im Begleitschreiben zu den Anmeldeunterlagen für den Kindergarten werden die Eltern darüber informiert, dass sie vor den Sommerferien mit ihrem Kind zu einem Schnupperbesuch im zugeteilten Kindergarten eingeladen werden. In allen staatlichen Kindergärten von Basel findet dieser Schnupperbesuch an einem festgelegten Datum Mitte Juni statt. Das endgültige Datum und die genaue Zeit erfahren die Eltern mit dem Eintrittsschein. So können die Kinder noch vor den Sommerferien ihren künftigen Kindergarten und die Lehrpersonen kennen lernen.
Familienurlaub
Informationen zur Regelung für die Gewährung von Familienurlaub während der Schulzeit