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Beurteilung und Übertritte

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Beurteilen hat viele Bedeutungen. Beurteilen heisst bewerten, aber auch begutachten oder einschätzen. Die Wortbedeutungen zeigen die ganze Bandbreite auf, in der sich das Beurteilen auch in der Schulpraxis bewegt. Beurteilen bedeutet zum einen das Bewerten der Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit Noten oder Prädikaten in Leistungssituationen (zum Beispiel benotete Tests oder Zeugnisse).

Beurteilen beinhaltet aber auch das Begleiten der Schülerinnen und Schüler in Lernsituationen. Die Lehrperson schätzt zum Beispiel ein, wo die Schülerinnen und Schüler in einem bestimmten Fachgebiet oder in einer Aufgabe stehen und gibt ihnen dazu Rückmeldungen. Das kann etwa über ein Lerngespräch, einen Lernbericht mit Standortgespräch oder via Checks geschehen. Schülerinnen und Schüler lernen aber auch, sich selber zu beurteilen, indem sie ihren Lernweg dokumentieren und dabei immer wieder beurteilen müssen, was sie bereits erreicht haben und wo es für sie weiter geht (zum Beispiel in Form eines Portfolios).

 

Die Schullaufbahnverordnung

Alle Aspekte des Beurteilens, also sowohl Lern- und Leistungssituationen wie auch die Übertritte, sind in der Schullaufbahnverordnung (SLV) geregelt. Die Verordnung setzt für alle Schulstufen Leitplanken für die Beurteilung, definiert Spielregeln für Aufnahme und Übertritt sowie den Wechsel zwischen Leistungsniveaus. Beurteilen umfasst die Förderung einer Schülerin, eines Schülers, indem die Lehrperson ihr oder ihm Rückmeldungen zum Lernweg gibt. Beurteilen bedeutet aber auch, die Leistungen einer Schülerin, eines Schülers mit einer Note oder einem Prädikat zu bewerten.

Übertritt

Ein wichtiger Aspekt des Beurteilens zeigt sich bei den Übertritten. Beim Übertritt können alle Schülerinnen und Schüler die Schulstufe wechseln. Die Anschlussmöglichkeiten sind aber an ihre Leistungen gebunden.

Die Schullaufbahnverordnung regelt auch die Übertrittsbedingungen zwischen den Schulstufen und innerhalb der drei Leistungsniveaus der Sekundarschule. Die Selektionsentscheide beim Übergang von der Primar- in die Sekundarschule und beim Übertritt in die weiterführenden Schulen werden auf der Basis einer vorgegebenen Notenformel gefällt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Zeugnisse nicht für den gewünschten Leistungszug oder die gewünschte Mittelschule berechtigt sind, können eine freiwillige Aufnahmeprüfung ablegen.

Mehr zur freiwilligen Aufnahmeprüfung Sek I

Mehr zur freiwilligen Aufnahmeprüfung Sek II