Informationen für Trägerschaften und Lehrpersonen HSK
Bewilligungen
Private Trägerschaften, die schulische Einrichtungen nutzen und von den Schulen vermittelt werden möchten, benötigen eine Bewilligung des zuständigen Departements.
Informationen zu den Bewilligungen (PDF-Dokument)
Gesuchsformulare für die erforderliche Bewilligung können bei der kantonalen Kontakt- und Aufsichtsperson angefordert werden.
Zuständigkeiten und Rollen
Der Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaften und Lehrpersonen des Unterrichts HSK und den Volksschulen Basel-Stadt regelt die Zuständigkeiten und Rollen.
Schulraumzuteilung
Die Trägerschaften beantragen bei der kantonalen Kontakt- und Aufsichtsperson den nötigen Schulraum.
Konferenz
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) schliessen sich für die Bearbeitung der gemeinsamen Anliegen zur Förderung der Herkunftssprachen in einer Konferenz zusammen.
Schuladministration
Den Trägerschaften in Basel-Stadt und Basel-Landschaft steht eine Datenbank zur Erfassung ihrer Kurse zur Verfügung.
Weiterbildung
Für Lehrpersonen und Koordinationspersonen werden spezifische Weiterbildungen angeboten. Das Angebot wird laufend angepasst. Weitere Informationen sind bei den Koordinationspersonen der Sprachgruppen oder bei der kantonalen Kontakt- und Aufsichtsperson erhältlich.
Rahmenlehrplan
Grundlage des Unterrichts HSK bildet der Rahmenlehrplan HSK.
Ergänzung zum Rahmenlehrplan für Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Rahmenlehrplan HSK (Übersetzungen in 22 Sprachen)