Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat 2003 die Hitzeferien abgeschafft. Dies primär aus der Überlegung heraus, dass die kurzfristig erlassenen Hitzeferien berufstätige Eltern vor grosse organisatorische Schwierigkeiten stellen. Aus rechtlicher Sicht haben die Schulen im Volksschulbereich auch eine Betreuungspflicht und dürfen nicht einfach frei geben.
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