Zu grosse Klassen nur noch in Ausnahmefällen
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist es in den letzten Jahren vermehrt dazu gekommen, dass die Klassengrössen zum Teil über den definierten Höchstwerten lagen. Die durchschnittlichen Klassengrössen auf der Sekundarstufe 1 sind kontinuierlich gewachsen.
§ 67b des Schulgesetzes regelt die Klassengrössen. Dabei soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse in der Regel folgende Zahl nicht übersteigen:
- Kindergarten 20
- Primarschule 25
- Sekundarschule
- A-Zug mit allgemeinen Anforderungen 16
- E-Zug mit erweiterten Anforderungen 23
- P-Zug mit hohen Anforderungen 25
Insbesondere an den Sekundarschulen muss festgestellt werden, dass nicht nur vereinzelt, sondern bei sehr vielen Klassen die Obergrenze überschritten wurde. Als Leiter der Volksschulen ist es mein erklärtes Ziel, diesen Missstand zu beheben. Es darf nicht sein, dass Klassen systematisch überfüllt werden. Ich bin mir bewusst, dass der Schulraum auf der Sekundarstufe I knapp ist und dass die Ausserkraftsetzung der Promotionsordnung im Frühling aufgrund der Corona-Pandemie auch dazu beigetragen hat, dass die Klassen im Schuljahr 2020/21 zum Bersten voll sind. Dennoch gibt es berechtigten Handlungsbedarf, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Es handelt sich nicht nur um eine Frage der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Hier geht es auch um eine pädagogische Frage und eine Frage der Bewältigung dieser Aufgabe durch die Lehrpersonen. Hinzu kommt noch, dass gerade in Pandemiezeiten übervolle Klassenzimmer nicht in unserem Interesse sind. Ich werde die Prozesse innerhalb des Volksschulbereichs so anpassen, dass die Obergrenzen in Zukunft respektiert werden und nur noch in tatsächlichen Ausnahmefällen einer Überschreitung stattgegeben wird. Ich bin überzeugt davon, dass die Volksschulen als Ganzes von der Einhaltung der Obergrenze der Schülerzahlen profitieren werden.
Urs Bucher, Leiter Volksschule