Anmeldung
Sie möchten eine Schülerin oder einen Schüler beim SPD anmelden? So gehen Sie vor:
- Besprechen Sie das Anliegen mit der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen Ihres Standorts. Dazu nutzen Sie entweder die Schulhaus-Sprechstunde oder Sie vereinbaren einen individuellen Termin.
- Besprechen Sie das Anliegen mit den Eltern und holen Sie deren Einverständnis für eine Anmeldung ein. Bitte verwenden Sie dafür das Formular «Elterneinverständnis Anmeldung SPD».
- Füllen Sie das Online-Formular «SPD-Anmeldung durch die Schule» aus.
Auch Eltern können ihr Kind beim SPD anmelden. Dazu braucht es keine Rücksprache mit der Schule. Eltern melden ihr Kind telefonisch oder mit einem Online-Formular «SPD-Anmeldung durch die Eltern» an.
Zusätzliche Unterstützung
Schulleitende können für Schülerinnen und Schüler mit einem deutlich erhöhten Förderbedarf Zusätzliche Unterstützung beantragen. Dazu gibt es jährlich zwei Antrags-Termine: den 15. November und den 2. Mai.
Die Schulleitenden senden der Fachstelle Zusätzliche Unterstützung (ZU) das Antragsformular und dem SPD (via E-Mail) die Förderdokumentation zu und leiten damit die Abklärung des (sonder-)pädagogischen Bildungsbedarfs ein. Vorgängig besprechen Sie die Situation mit der Schulpsychologenin bzw. dem Schulpsychologen Ihres Standorts am Runden Tisch und informieren die Eltern über die schulische Situation und die geplante Beantragung Zusätzlicher Unterstützung.
Dringlichkeit
Der Schulpsychologische Dienst ist häufig stark ausgelastet. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen. Die Anmeldungen werden nicht primär nach Eingangsdatum, sondern nach Dringlichkeit bearbeitet. Der SPD hat Dringlichkeits-Kriterien definiert und in Richtlinien zusammengefasst.