Schulentwicklungsprojekte Volksschule
Gute Schulen sind lernende Organisationen und müssen einem doppelten Qualitätsanspruch gerecht werden: Einerseits müssen die Schulen die Erfüllung des klar definierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu jedem Zeitpunkt gewährleisten. Andererseits müssen die Schulen Veränderungen in Schul- und Unterrichtspraxis wahrnehmen und darauf reagieren. Die Schulen gestalten Schulentwicklung im Spannungsfeld dieser beiden Qualitätsansprüche.
Schulentwicklung ist eine zentrale Aufgabe des Standorts, welche er im Rahmen der Teilautonomie umsetzt. Zudem hat eine Schule die Möglichkeit, im Rahmen von definierten, befristeten Projekten Schulentwicklung umzusetzen – dabei geht jede Schule Verpflichtungen ein, erhält im Gegenzug aber auch zusätzliche Ressourcen.
Den Schulen stehen folgende Projektmodelle zur Verfügung:
1. Erfahrungsschule
Wenn eine Schule ein Konzept erproben möchte, das ausserhalb des heutigen gesetzlichen Rahmens liegt, kann sie zur Erfahrungsschule werden. Beispiele für Konzepte, die im Rahmen einer Erfahrungsschule getestet werden, sind: Altersdurchmischtes Lernen in der Primarschule, erhöhte Durchlässigkeit zwischen den drei Leistungszügen in der Sekundarschule und der Einführung der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben) im Kindergarten.
2. Schulentwicklungsprojekt
Eine Schule kann ein spezifisches Schulentwicklungsprojekt entwickeln, wenn es:
- Auf neuen und/oder erweiterten Konzepten beruht
- Innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegt
- In den Handlungsfeldern Unterrichtsentwicklung, fachliche Vertiefung und/oder Integration angesetzt ist